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Besucht ein Schüler eine deutsche anerkannte Privatschule, so ist ein Abzug von 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe möglich. Dies gilt auch für Schulgeld, das für ausländische Schulen im europäischen Wirtschaftsraum gezahlt wird. Dabei muss die Schule zu einem Schulabschluss führen, der durch ein inländisches Ministerium oder die Kultusministerkonferenz anerkannt ist oder einen gleichwertigen Abschluss darstellt. Der Sonderausgabenabzug ist auf 5.000,00 Euro (30 Prozent von 16.667,00 Euro) beschränkt. Das Schulgeld für deutsche Schulen im Ausland ist wie bisher auch dann abziehbar, wenn sich diese außerhalb des EU/EWR-Raums befindet.Ab 1.1.2008 gelten diese Änderungen rückwirkend. Zudem wird in allen noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheiden früherer Jahre ein Abzug zugelassen. Ein entsprechender Antrag auf Änderung ist erforderlich.
21.04.2010
Steuerberater Schulgeld Sonderausgaben
Sonderausgabenabzug von Schulgeld
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Dr. Joachim
Dalmer
Dr.rer.pol. Joachim Dalmer, Steuerberater
Sassnitz auf Rügen
Rügen-Galerie 28
18546
038392
3180
038392
31811
http://www.dalmer.eu
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