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Der Gesetzgeber ist zum Jahresende 2008 noch einmal sehr aktiv geworden. Aus den Hunderten an Gesetzesänderungen ergeben sich auch einige für Familien wichtige steuerliche Neuerungen.Mehr Kindergeld und KinderfreibetragEltern bekommen ab 01. Januar 2009 mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat nun jeweils 164 EUR, für das dritte Kind 170 EUR und ab dem vierten Kind gibt es 194 EUR. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag für jedes Kind von bisher 3.648 EUR auf 3.864 EUR.Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und HandwerkerrechnungenWer privat sogenannten haushaltsnahe Dienstleistungen (von der Kinderbetreuung über die Pflege bis Gartenarbeit) in Anspruch nimmt oder eine Haushaltshilfe einstellt, kann in 2009 20 % der Arbeitskosten jedoch max. 4.000 EUR direkt von der Einkommensteuer abziehen. Wenn es sich jedoch bei der Haushaltshilfe um einen Minijob bis 400 EUR handelt, wird der abziehbare Höchstbetrag auf 510 EUR gekürzt.Parallel wurde auch die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen von maximal 600 EUR auf 1.200 EUR verdoppelt. Hier ist bislang aber noch nicht geklärt, ob diese Erhöhung vielleicht schon für 2008 gilt.Wichtig: Nach einigen aktuellen Urteilen der Finanzgerichte bleibt es dabei, dass die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen kann, wer die Aufwendungen unbar bezahlt hat.Verschlechterung der Betreuungsmöglichkeiten durch Tagesmütter zu erwartenAb 2009 sind auch die vom Jugendamt bezahlten Tagesmütter steuerpflichtig und ab einem Einkommen von 360 EUR selbst krankenversicherungspflichtig sowie ab einem Einkommen von 400 EUR rentenversicherungspflichtig.Freiwilligendienste für jedes AlterWer im Rahmen des neuen Freiwilligendienstes ehrenamtlich bei einem anerkannten Träger mindestens 8 Stunden in der Woche für mindestens 6 Monate aktiv wird, erhält im Gegenzug Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie projektbezogene Fort- und Weiterbildung.15,5 % KrankenversicherungsbeitragAm 01. Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft. Alle gesetzlich Versicherten zahlen dann den gleichen Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 % (nach dem Konjunkturpaket II sind 14,9 % im Gespräch!). Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden daneben aber, je nach Kassenlage, Prämien zahlen oder Nachschläge verlangen dürfen.Hendrik WolfSteuerberater
27.04.2009
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