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Der Gesetzgeber ist zum Jahresende 2008 noch einmal sehr aktiv geworden. Aus den Hunderten an Gesetzesänderungen ergeben sich auch einige für Familien wichtige steuerliche Neuerungen.Mehr Kindergeld und KinderfreibetragEltern bekommen ab 01. Januar 2009 mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat nun jeweils 164 EUR, für das dritte Kind 170 EUR und ab dem vierten Kind gibt es 194 EUR. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag für jedes Kind von bisher 3.648 EUR auf 3.864 EUR.Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und HandwerkerrechnungenWer privat sogenannten haushaltsnahe Dienstleistungen (von der Kinderbetreuung über die Pflege bis Gartenarbeit) in Anspruch nimmt oder eine Haushaltshilfe einstellt, kann in 2009 20 % der Arbeitskosten jedoch max. 4.000 EUR direkt von der Einkommensteuer abziehen. Wenn es sich jedoch bei der Haushaltshilfe um einen Minijob bis 400 EUR handelt, wird der abziehbare Höchstbetrag auf 510 EUR gekürzt.Parallel wurde auch die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen von maximal 600 EUR auf 1.200 EUR verdoppelt. Hier ist bislang aber noch nicht geklärt, ob diese Erhöhung vielleicht schon für 2008 gilt.Wichtig: Nach einigen aktuellen Urteilen der Finanzgerichte bleibt es dabei, dass die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen kann, wer die Aufwendungen unbar bezahlt hat.Verschlechterung der Betreuungsmöglichkeiten durch Tagesmütter zu erwartenAb 2009 sind auch die vom Jugendamt bezahlten Tagesmütter steuerpflichtig und ab einem Einkommen von 360 EUR selbst krankenversicherungspflichtig sowie ab einem Einkommen von 400 EUR rentenversicherungspflichtig.Freiwilligendienste für jedes AlterWer im Rahmen des neuen Freiwilligendienstes ehrenamtlich bei einem anerkannten Träger mindestens 8 Stunden in der Woche für mindestens 6 Monate aktiv wird, erhält im Gegenzug Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie projektbezogene Fort- und Weiterbildung.15,5 % KrankenversicherungsbeitragAm 01. Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft. Alle gesetzlich Versicherten zahlen dann den gleichen Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 % (nach dem Konjunkturpaket II sind 14,9 % im Gespräch!). Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden daneben aber, je nach Kassenlage, Prämien zahlen oder Nachschläge verlangen dürfen.Hendrik WolfSteuerberater
27.04.2009
Steuerberatung absetzbarkeit handwerkerrechnungen haushaltshilfen haushaltsnahe dienstleistungen kinderfreibetrag
Neues für Familien ab 2009
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Vielen Steuerpflichtigen ist noch immer nicht bekannt, dass haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen die eigene Steuerlast teilweise deutlich reduzieren können. Hier wird regelmäßig viel Geld an den Staat verschenkt.
Die bisherigen Regelungen sind ab 2009 geändert worden. D.h., dass die neuen Regelungen die Leistungen erfassen, die nach dem 31.12.2008 erbracht werden
Bei geringfügigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen erlaubt der Gesetzgeber einen Abzug von 20% (max. 510 Euro) der angefallenen Kosten. Bislang konnten hier lediglich 10% geltend gemacht werden.
Noch größere Vorteile ergeben sich bei den sozialversicherungspflichtigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen. Hier können sogar 20% von max. 20.000 Euro (also 4.000 Euro) Steuer mindernd abgezogen werden. Darunter fallen Pflegeleistungen, die Haushaltsreinigung oder z.B. auch die Gartenpflege. Die bisherige Obergrenze lag bei 2.400 Euro und bei 1.200 Euro für Pflegeleistungen.
Bei Handwerkerleistungen können bis zu 20% von max. 6.000 Euro, also 1.200 Euro in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Bislang lag hier die Obergrenze bei 600 Euro.
Wichtig ist dabei immer, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Zudem dürfen die Zahlungen ausschließlich auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Eine Barzahlung wird nicht anerkannt.
02.02.2009
einkommensteuererklärung, handwerkerrechnungen, haushaltsnahe beschäftigungsverhältnisse; steuerer
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen ab 2009
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Dipl.-Oec. Christian
Buschmann
Alpha Concept Steuerberatungsges. mbH
Wülfrath
Wilhelmstraße
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