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Die Bundesregierung hat mit den Konjunkturpaketen das Arbeitsmarktinstrument „Kurzarbeit“ wesentlich gestärkt. Die Neuregelungen gelten rückwirkend ab 01.02.2009. Kurzarbeit soll Unternehmen helfen, konjunkturell bedingte Nachfrage- und Umsatzeinbrüche ohne Entlassungen zu überbrücken. Dadurch bleibt wertvolles Mitarbeiter-Know-how erhalten und steht unmittelbar wieder zur Verfügung, sobald sich die Auftragslage bessert.

Die wichtigsten Neuerungen beim Kurzarbeitergeld
• Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die bereits 2008 Kurzarbeitergeld eingeführt haben.
• Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Damit werden die Unternehmen noch weiter entlastet. Für Mitarbeiter, die sich während der Kurzarbeit weiterbilden, können für diese Zeiten die Beiträge zur Sozialversicherung sogar zu 100% übernommen werden.*
• Um für einen oder mehrere Mitarbeiter Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%. Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem solchen Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Der Arbeitgeber kann bei Anzeige des Arbeitsausfalls selbst entscheiden, ob er von der Neuregelung Gebrauch macht, oder das bisherige Recht anwendet.*
• Minusstunden im Rahmen von Arbeitszeitkonten müssen nicht vor Bezug von Kurzarbeitergeld genutzt werden.*
• Die Kurzarbeit kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beantragt werden.*
• Bis Ende 2010 fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Vielzahl von Weiterbildungen. Dadurch können sich Beschäftigte während der Kurzarbeit weiterbilden und wichtige Zusatzqualifikationen erwerben.

Diese Neuerungen sind befristet gültig bis Ende 2010.

Unterstützung für Unternehmen jeder Größe
Kurzarbeitergeld können Unternehmen jeder Größe und jeder Branche beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmt. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit kann diese beantragt werden, wenn sich alle betroffenen Mitarbeiter damit einverstanden erklären.

Mit diesen Verbesserungen und Vereinfachungen wird den Unternehmen eine Hilfe gegeben, mit der sie die Krise gemeinsam mit ihren Beschäftigten besser überstehen können. Spätestens, wenn die Nachfrage wieder steigt, werden Unternehmen, die sich jetzt bemühen, ihre erfahrenen Mitarbeiter zu halten und weiterzubilden, klar im Vorteil sein.


21.04.2009
krise kurzarbeit kurzarbeitergeld umsatzeinbußen unternehmen
Mit Kurzarbeit durch die Krise Bundesregierung greift Unternehmen unter die Arme
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Fuchs & Partner GmbH
Hendrik
Wolf
Fuchs & Partner GmbH
Annaberg-Buchholz
Große Kirchengasse
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09456
03733
18280
03733
1828370
www.etl.de
hendrik.wolf@etl.de
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Unsere Kanzlei hat sich u.a. darauf spezialisiert, Unternehmer und Unternehmen branchenunabhängig erfolgreich zu sanieren. Wir arbeiten hier eng mit entsprechenden Fachberatern seit Jahren zusammen.

Zudem haben wir hervorragende Kontakte zu Firmenkundenbetreuern namhafter Kreditinstitute, um z.B. Umschuldungen durch führen zu können oder neu gegründete Auffanggesellschaften zu finanzieren, gegebenenfalls durch subventionierte Kreditlösungen (Thema KFW).

Gerade in der heutigen Zeit, einer sich stark ausweitenden Finanzkrise, gilt es aus unserer Erfahrung, frühzeitig zu erkennen, dass mein Unternehmen sich in einer Krise befindet. Neben dem Erkennen ist noch viel wichtiger, die Bereitschaft zuzulassen, dass ich mir als Unternehmer helfen lasse! Das Motto „wir machen so weiter wie immer, wird schon wieder werden, das haben wir jedesmal geschafft“ kann schnell zur Existenzvernichtung führen. Wichtig hierbei ist: Nur ein rasches Handeln kann u.a. die Sanierung erfolgreich gestalten lassen.

Eindeutige Signale einer Krise im Unternehmen sind Zahlungsstockung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und bilanzielle Überschuldung.

Unternehmenssanierung verstehen wir im Sinnen einer erfolgreichen Sicherung Ihrer Existenz. Oftmals handelt es sich bei Ihrer Firma um ein traditionelles Familienunternehmen, welches seit Generationen besteht.

Unsere Kanzlei saniert aktiv indem wir uns überflüssige Analysen und Meetings ersparen, sondern erarbeiten und setzen direkt Lösungsansätze an den unterschiedlichen „Fronten“ der Sanierung um, wie z.B. Schuldenregulierung zur Insolvenzabwehr (Vereinbarung von Stundungen, Aushandeln von Teilerlassen, Versuch der außergerichtlichen Tilgung im Rahmen des einheitlichen Gläubigererlasses), kurzfristige Verbesserung der Liquidität, Schaffung einer langfristigen Umfinanzierung, Optimierung der operativen Abläufe des Unternehmens, Erzielung von Umsatzsteigerungen und / oder Kostensenkungen, Begleitung einer Unternehmensnachfolge auf Verwandte u.v.m..

In manchen Fällen kann leider eine Insolvenzanmeldung auch von uns nicht mehr vermieden werden, insbesondere wenn der Schritt des Unternehmers zwischen Kenntnis der Krise und Kontaktaufnahme zum Berater zu lange gedauert hat. Allerdings besteht im Insolvenzfall die Gefahr, dass der Geschäftsführer durch den Insolvenzverwalter in die Mithaftung genommen wird und sogar Strafandrohung erfolgt. Unsere Kanzlei wird Ihnen auch in dieser Phase entscheidend beratend zur Seite stehen, indem wir die Schnittstelle zum Insolvenzverwalter oder den Steuerstrafbehörden herstellen und verhandelnd begleiten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Menüseite „Steuerhinterziehung / Steuerstrafrecht“.

Im Falle der Insolvenz beraten wir Sie zum Thema Restschuldbefreiung und vielen weiteren Fragen.

Zur Weiterführung des bislang erfolgreichen operativen Geschäftes oder Neugründung von insolventen Unternehmen kann auch die Gründung von Auffanggesellschaften in Erwägung gezogen werden. Hier muss insbesondere auf die rechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. das UmwandlungsG und UmwandlungsteuerG geachtet werden, in Fällen wonach das ganze Unternehmen mit seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen überführt wird. Auf die Gefahr der Haftungsinanspruchnahme der Nachfolgegesellschaft (§75AO) sei an dieser Stelle bewusst verwiesen.

Das neue GmbH-Gesetz und die seit dem 01.11.2008 geltende Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz UG) bieten eine kostengünstige Alternative zur GmbH oder Limited als Rechtsform einer Auffanggesellschaft. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Menüseite „Aktuelle Infos“.

Ebenfalls beraten wir Sie was das Thema Kapitalbeschaffung betrifft. Sei es zu Fragen der Eigen- oder Fremdfinanzierung. Unsere Kanzlei hat auch seriöse Kontakte zu diversen Finanziers oder Investmentbeteiligungsgesellschaften, die Kapital zur Verfügung stellen können.

Wir erarbeiten für Sie einen Businessplan oder Machbarkeitsstudie, oder Forecastrechnung.

Nach der erfolgreichen Sanierung bieten wir Ihrem Unternehmen Halt und Hilfe z.B. in Form einer Beirats oder Aufsichtsratstätigkeit unseres Kanzleiinhabers an, um nicht in die Gefahr zu laufen, ähnlichen Fehlern wie vor der Sanierung zu unterliegen.


In der Praxis bieten sich bei Sanierungsmandaten vorwiegend zwei Alternativen an:

1) Bestehende Firma soll erhalten werden

Unser Hauptaugenmerk gilt in diesem Fall:

• der Abwendung einer möglichen Insolvenzanzeige durch einen Gläubiger nach InsO (i.d.R. Sozialversicherungsträger wie AOK) beim zuständigen Amtsgericht und

• der Vermeidung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mandanten und

• der Erhaltung des operativen Geschäftes, also Sicherstellung aller bestehenden und rentablen Auftragsverhältnisse (Umsatzerlöse) sowie der damit zwingend verbundenen Sicherstellung der Bezahlung des dringend notwendigen Kostenapparates (wie z.B. Wareneinkauf, Miete, Bürokosten, Personal usw.).

Dies kann nur erreicht werden, indem vorrangig eine ausreichende Liquidität des Unternehmens geschaffen wird. Soll heißen, wir erarbeiten in einem ersten Schritt einen Liquiditätsplan, mit dessen Hilfe und unter unserer strikten Anweisung, ausgewählte Eingangsrechnungen des insolventen Unternehmens bezahlt werden. Der Liquiditätsplan gilt als Kooperationsbasis u.a. für die Gläubiger (z.B. Banken).

In einem zweiten Schritt werden von uns die erteilten Besicherungen vorhandener Darlehen genauestens geprüft. Nicht besicherte Aktiva (z.B. Lebensversicherungen) wird, falls diese für das operative Tagesgeschäft nicht benötigt wird, liquidiert und bildet die Basis einer sog. „Kriegskasse“, um die Sanierung erfolgreich bestreiten zu können.

Parallel erarbeiten wir mit den Hauptgläubigern Stundungsanträge bzw. Vollstreckungsaufschübe (z.B. Finanzamt). Falls notwendig auch einen außergerichtlichen Vergleich, dem alle Gläubiger zustimmen müssen.

Nach Prüfung der bestehenden Darlehensverträge versuchen wir für den Mandanten einen (Teil)verzicht bei den Banken zu erzielen.

Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung der Firmen- und Privatinsolvenz des Mandanten.

2) Bestehende Firma wird liquidiert und in eine Auffanggesellschaft überführt

Gängiges Modell ist die Gründung einer neuen Firma durch den Ehepartner (falls Gütertrennung vereinbart wurde bzw. ein Ehevertrag vorhanden ist) oder durch die Kinder des insolventen Unternehmers. Das benötigte Kapital für die Einzahlung des Stammkapitals (z.B. bei einer GmbH-Gründung) und dem Kauf der „assets“ aus dem insolventen Unternehmen wird vorrangig durch öffentliche Mittel zinsgünstig finanziert (z.B. KfW). Hierfür erarbeiten wir u.a. eine sog. „Machbarkeitsstudie“, die als Verhandlungsbasis für die von uns getätigten Finanzierungsanfragen bei ausgewählten Kreditinstituten dient.

Die bestehenden Aufträge werden dann auf die neue Firma überführt. Bestehende Verbindlichkeiten (Überschuldung) werden durch den Erlös aus dem Verkauf der „assets“ getilgt bzw. dienen als Basis, um sich mit den Gläubigern zu vergleichen.

Die kurz skizzierte Neustrukturierung bietet zudem einige Chancen, wie z.B. eine Neuorientierung des bislang praktizierten operativen Kerngeschäftes mit Trennung / Aussortierung von nichtrentablen Aufträgen, das teilweise unkomplizierte Auflösen von nicht mehr gewollten Arbeitsverhältnissen ohne arbeitsrechtliche Bedenken, Umfinanzierung zu günstigeren Zinskonditionen usw..

Fazit in kurzen Worten:

Erzielung einer Steigerung der Umsatzerlöse bei gleichzeitiger Reduzierung des Kostenblockes.

Gerne erarbeiten wir für Sie ein individuelles Sanierungskonzept in Form einer Machbarkeitsstudie aus, in dem Ihre Wünsche und Ziele weitestgehend Berücksichtigung finden.

05.03.2009
existenzsicherung, finanzkrise, insolvenzvermeidung, krise, unternehmenssanierung
Unternehmenssanierung, Insolvenzvermeidung, Existenzsicherung
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Jens
Mascher
Steuerkanzlei Mascher
Weilheim
Schützenstr.
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82362
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www.steuerkanzleimascher.de
j.mascher@steuerkanzleimascher.de
Detaillierte Angaben finden Sie auf unserer Homepage unter www.steuerkanzleimascher.de

Spezialgebiete:

1) Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, Steuerstrafprozeß, Vollstreckung
2) Unternehmenssanierung, Finanzierung, Unternehmensberatung
3) Schenken und Vererben, Unternehmensnachfolge
4) Internationales Steuerrecht, Wegzugbesteuerung, DBA
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