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Die Bundesregierung hat mit den Konjunkturpaketen das Arbeitsmarktinstrument Kurzarbeit wesentlich gestärkt. Die Neuregelungen gelten rückwirkend ab 01.02.2009. Kurzarbeit soll Unternehmen helfen, konjunkturell bedingte Nachfrage- und Umsatzeinbrüche ohne Entlassungen zu überbrücken. Dadurch bleibt wertvolles Mitarbeiter-Know-how erhalten und steht unmittelbar wieder zur Verfügung, sobald sich die Auftragslage bessert.
Die wichtigsten Neuerungen beim Kurzarbeitergeld
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die bereits 2008 Kurzarbeitergeld eingeführt haben.
Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Damit werden die Unternehmen noch weiter entlastet. Für Mitarbeiter, die sich während der Kurzarbeit weiterbilden, können für diese Zeiten die Beiträge zur Sozialversicherung sogar zu 100% übernommen werden.*
Um für einen oder mehrere Mitarbeiter Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%. Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem solchen Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Der Arbeitgeber kann bei Anzeige des Arbeitsausfalls selbst entscheiden, ob er von der Neuregelung Gebrauch macht, oder das bisherige Recht anwendet.*
Minusstunden im Rahmen von Arbeitszeitkonten müssen nicht vor Bezug von Kurzarbeitergeld genutzt werden.*
Die Kurzarbeit kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beantragt werden.*
Bis Ende 2010 fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Vielzahl von Weiterbildungen. Dadurch können sich Beschäftigte während der Kurzarbeit weiterbilden und wichtige Zusatzqualifikationen erwerben.
Diese Neuerungen sind befristet gültig bis Ende 2010.
Unterstützung für Unternehmen jeder Größe
Kurzarbeitergeld können Unternehmen jeder Größe und jeder Branche beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmt. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit kann diese beantragt werden, wenn sich alle betroffenen Mitarbeiter damit einverstanden erklären.
Mit diesen Verbesserungen und Vereinfachungen wird den Unternehmen eine Hilfe gegeben, mit der sie die Krise gemeinsam mit ihren Beschäftigten besser überstehen können. Spätestens, wenn die Nachfrage wieder steigt, werden Unternehmen, die sich jetzt bemühen, ihre erfahrenen Mitarbeiter zu halten und weiterzubilden, klar im Vorteil sein.
21.04.2009
krise kurzarbeit kurzarbeitergeld umsatzeinbußen unternehmen
Mit Kurzarbeit durch die Krise Bundesregierung greift Unternehmen unter die Arme
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Hendrik
Wolf
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